Grundwasserhaltung

Der Begriff Grundwasserabsenkung setzt sich zusammen aus dem Absenken des Grundwassers und der vorübergehenden Trockenhaltung der Baugrube, die im Erdbau oft unumgänglich ist.
In vielen Fällen muss bestimmt werden welches Verfahren eingesetzt wird. Bei grobkörnigem Kiesboden wird eine offene Wasserhaltung verwendet – mit Pumpensumpf und Tauchpumpen über Sandfang.
Bei Fließ- und Feinsand wird eine geschlossene Wasserhaltung mit Vakuumverfahren eingesetzt.
Für die Grundwasserhaltung sowie für die Einleitung des Baugrubenwassers in ein Gewässer oder den öffentlichen Kanal können unterschiedliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen erforderlich werden. Daher muss hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde beantragt werden.

Wir sind in der Lage jede Baugrube trocken zu legen.